Nach der Informationsfunktion der IFRS müssen Informationen bestimmten qualitativen Kriterien entsprechen, damit sie für die Adressaten der Rechnungslegung entscheidungsnützlich sind. Zudem verlangt die IFRS-Übernahmeverordnung der EU weitere qualitative Kriterien. Diese Kriterien können für die konzeptionelle Beurteilung von Standards verwendet werden. Dieser Beitrag untersucht am Beispiel Impairment Only Approach, wie die DPR zu bestimmten qualitativen Kriterien einen besonderen Beitrag leisten kann.

