Wird einem Unternehmen, das in einem bestimmten Markt tätig ist, von den jeweils zuständigen Behörden eine Abgabe auferlegt, stellt sich die Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist eine Schuld anzusetzen? Eine Richtschnur hierzu enthält IFRIC 21 „Abgaben", der grundsätzlich vom 1. Januar 2014 an umzusetzen ist. Der EU-Endorsement Advice wird noch im 2. Quartal 2014 erwartet – mit einer Inkraftsetzung rückwirkend auf den 1. Januar 2014.
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