Die Planung der ertragsteuerlichen Positionen basiert zwingend auf den Zahlen der Unternehmensplanung und stellt im Rahmen dieser einen der letzten Planungsschritte dar. Dieser Planungsteilbereich stellt den Adressaten essenzielle Informationen im Hinblick auf die Entwicklung und Optimierung der künftigen Ertragsteuerpositionen des nationalen Konzerns zur Verfügung. Weitere wesentliche Aufgaben der Steuerplanung sind die Ermittlung und Dokumentation der Werthaltigkeit von (aktivierten) steuerlichen Verlustvorträgen sowie der damit in Verbindung stehende überzeugende Nachweis (convincing other evidence) für die Verfügbarkeit von steuerlichen Gewinnen in der Zukunft und die mögliche Verwendung der Ergebnisse aus der Steuerplanung als Grundlage zur Berechnung der ertragsteuerlichen Positionen in IFRS-Zwischenabschlüssen.

