Mit dem ED/2013/6 erfolgte am 16.5.2013 nach langem Diskussionsprozess die Konkretisierung der Überlegungen des IASB zur künftigen Leasingbilanzierung. Dabei wird ein abgeschwächter asset-and-liability-Ansatz angestrebt, was bei Leasingnehmern (LN) tendenziell zu einem häufigeren Ausweis der geleasten Vermögenswerte in der Bilanz führen wird.

