Die Begriffe „Gemeinnützige Organisation" und „Konsolidierung" zusammen in einer Überschrift mögen auf den ersten Blick als Widerspruch erscheinen. Denn gemeinnützige Organisationen – darunter fallen in erster Linie Stiftungen und Vereine, die karitative Leistungen zugunsten Dritter erbringen – gelten gemeinhin nicht als besonders transparente Organisationen. Während Rechnungslegungspflichten in der Schweiz inzwischen rechtsformneutral sind, wurden in Deutschland Stiftungen als Mittel gegen die handelsrechtliche Offenlegung empfohlen. Als aber die Konsolidierungsvorschriften im deutschen HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geändert wurden, fragte ein Fachaufsatz, ob jetzt eine Welle von Konzernabschlüssen für Vereine in Deutschland drohe?

