Mit Änderung der deutschen Insolvenzordnung (InsO) zum 1.3.2012 durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7.12.2011) wird es künftig leichter, im Insolvenzverfahren Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte umzuwandeln. Es ist daher zu erwarten, dass diese, in der Praxis häufig als „Debt-Equity-Swap" bezeichnete Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital, nunmehr öfter als Instrument der Unternehmenssanierung eingesetzt werden wird. Debt-Equity-Swaps sind ein Mittel, sowohl eine drohende Überschuldung zu vermeiden, eine bestehende Überschuldung zu beseitigen als auch die Liquiditätssituation des betroffenen Unternehmens zu verbessern. Gleichzeitig wird durch einen Debt-Equity-Swap erreicht, dass die Gläubiger, anders als bei einem einfachen Forderungsverzicht, nicht den Großteil ihrer Rechte aufgeben. Die Bilanzierung von Debt-Equity-Swaps unterliegt den Vorschriften des IAS 32/IAS 39 und insbesondere des IFRIC 19 und wird nachfolgend anhand von Beispielen diskutiert.

