Seit jeher und damit über sämtliche Reformstufen des von IASB und FASB gemeinsam betriebenen Business Combinations-Projekt hinweg wartet eine – bislang offenkundig nur ein Schattendasein fristende – Regelungslücke innerhalb des Normengefüges der IFRS beharrlich darauf, endlich geschlossen zu werden. Ob noch zu Zeiten von IAS 22 (1998) oder nun in der Ära IFRS 3 (rev. 2008), allen Phasen ist gemein, dass konzerninterne Transaktionen unter gemeinschaftlicher Beherrschung (BCUCC – Business Combinations under Common Control) explizit aus dem Geltungsbereich der für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen jeweils maßgebenden Norm ausgenommen sind, ohne aber Regelungen oder zumindest Hinweise für deren Abbildung bei dem aufnehmenden Unternehmen bzw. in einem von ihm aufzustellenden (Teil-)Konzernabschluss zu postulieren. Der Autor zeigt, wie sich diese Regelungslücke aber bereits heute normenkonform schließen lässt. Auf alle Fälle wäre dabei eine lediglich sinngemäße Anwendung des IFRS 3 nicht adäquat.

