vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erfassung von Beteiligungserträgen bei abweichendem Geschäftsjahr

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtCorinna Boecker, Christian ZwirnerIRZ 2012, 139 - 141 Heft 4 v. 1.4.2012

Da die Mehrheit aller Kapitalgesellschaften ein Geschäftsjahr hat, welches dem Kalenderjahr entspricht, werden Beschlüsse zur Verwendung eines erwirtschafteten Gewinns nicht selten bereits in der ersten Hälfte des folgenden Kalenderjahres gefasst. Folglich weist das Finanzergebnis häufig saisonale Effekte auf, die mit der Realisierung von Beteiligungserträgen zu bestimmten Zeitpunkten zu erklären sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!