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Integrierte Berichterstattung – Weckruf für die Finanzberichterstattung

ExpertenkommentarSteuerrechtMatthias SchmidtIRZ 2012, 137 - 138 Heft 4 v. 1.4.2012

Durch eine integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen den Kapitalmarktteilnehmern vollständigere entscheidungsrelevante Informationen vermittelt werden als durch die herkömmliche Finanzberichterstattung. In der aktuellen Diskussion wird häufig übersehen, dass auch die vorgeschlagenen Konzepte für eine integrierte Berichterstattung Mängel aufweisen und Unternehmen bereits heute verpflichtet sind, umfangreiche nichtfinanzielle Informationen in ihre Finanzberichte zu integrieren. Der Rechtsrahmen für eine qualitativ hochwertige Finanzberichterstattung ist somit gegeben. Allerdings sollte die berechtigte Kritik an diesem Rechtsrahmen berücksichtigt werden.

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