Zusammenfassung: Hat die Überprüfung von Unternehmen durch die DPR (Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung) im Zuge des Enforcementverfahrens und die damit verbundene Präventionsfunktion in den vergangenen Jahren zu erkennbaren Verbesserungen hinsichtlich der Angaben in den IFRS-Konzernabschlüssen geführt? Anhand einer aktuellen empirischen Studie, in deren Rahmen IFRS-Bilanzierer im DAX, MDAX und SDAX untersucht wurden (Prüfungsschwerpunkt: Impairment-Test nach IAS 36), gehen die Verfasser im vorliegenden Beitrag dieser Frage nach, wobei sie eingangs das Enforcementverfahren in Deutschland im Allgemeinen beleuchten.

