Zusammenfassung: Von Keitz und Ewelt befassen sich in ihrem Beitrag mit dem seit Inkrafttreten des BilMoG geltenden neuen Abgrenzungskriterium des Vollkonsolidierungskreises (Kriterium der Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme). In Zusammenschau mit den Regelungen nach IFRS und der Konzernbilanzrichtlinie gehen die Verfasserinnen dabei ua der Frage nach, ob im Bezug auf den in § 290 Abs 2 Nr. 1 dHGB normierten typisierenden Tatbestand der Stimmrechtsmehrheit eine materielle oder aber formale Betrachtungsweise geboten ist.

