Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen es zu einer Veröffentlichung eines Fehlers im Enforcementverfahren kommen kann und innerhalb welcher Grenzen die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Anordnung der Bekanntmachung Abstand nehmen kann.
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