Zusammenfassung: Wenk und Jagosch befassen sich in ihrem Beitrag mit den durch das BilMoG bedingten Änderungen betreffend die Lageberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen. Sie beleuchten dazu den Regelungsinhalt des § 289 Abs 5 dHGB, erörtern dabei ua inwieweit aus der nunmehr erforderlichen Berichterstattungspflicht eine Pflicht zur Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems abgeleitet werden kann und befassen sich mit den Merkmalen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Sie führen am Beispiel des niederländischen Großkonzerns Heinecken und des niederländischen mittelständischen Unternehmens ICT 2 Praxisbeispiele zur Berichterstattung an und nehmen abschließend zu den in § 289 Abs 5 dHGB normierten Berichterstattungspflichten über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem persönlich Stellung.

