Zusammenfassung: Die Anteile der Gesellschafter an einer Personenhandelsgesellschaft sind nach deutschem Recht gesellschaftsrechtliches Eigenkapital, wobei nach den Regelungen des IFRS das wirtschaftliche Gehat ausschlaggebend für die Klassifizierung als Eigenkapital ist. Nach der IAS 32 stellt die Eigenkapital Abgrenzung einzig auf mögliche Auszahlungen aus Sicht der Gesellschaft ab. Der Beitrag behandelt Fragen der Anwendbarkeit der neuen Regelungen des IAS 32, welche sich für die Klassifizierung bestimmter Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder Fremdkapital verantwortlich zeichnen, auf deutsche Personenhandelsgesellschaften.

