Zusammenfassung: Prof. Lorenz und Dipl. Kfm. Wiechens beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Frage, ob die erst kürzlich verabschiedete Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW (IDW RS HFA 22) eine einheitliche Bilanzierung von zusammengesetzten (strukturierten) Finanzinstrumenten nach den deutschen handelsrechtlichen Regelungen und den IFRS-Vorschriften erlaubt. Die beiden Autoren erklären dabei zuerst die neuen Regelungen des IDW RS HFA 22 für den handelsrechtlichen Jahresabschluss und erörtern im Anschluss, ob sich diese Vorschriften mit jenen von IAS 39 decken. Unter Zuhilfenahme von praktischen Beispielen strukturierter Finanzinstrumente soll veranschaulicht werden, wie die Anwendung der neuen Regelungen zu erfolgen hat. Werden bei diesen "Kombi-Produkten" in Hinkunft Abweichungen zwischen dem deutschen HGB und IFRS auftreten?

