Zusammenfassung: Die Autoren befassen sich im vorliegenden Beitrag mit der Frage der Bilanzierung von Entwicklungs-und Forschungskosten nach dem RegE zum sog. Bilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches das deutsche HGB respektive das deutsche HGB-Bilanzrecht umfassend reformieren soll. Ua möchte der deutsche Gesetzgeber mit der Abschaffung des § 248 (2) dHGB, welcher das Verbot der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgüter des Anlagevermögens normiert, eine deutliche Informationsfunktionsverbesserung erzielen. Die Autoren gehen der Frage nach, welche Auswirkungen aus der nunmehr vorgesehenen generellen Pflicht zur Aktivierung resultieren. Anhand eines konkreten Fallbeispiels betreffend der Entwicklungskosten werden die zwischen dem BilMoG (dHGB-Regierungsentwurf), den IAS 38 (immaterielle Vermögenswerte) und dem deutschen Steuerrecht bestehenden Differenzen aufgezeigt. Abschließend stellen die Autoren dazu eigene Schlussfolgerungen an.

