Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befassen sich die beiden Autoren mit den Schwierigkeiten, die sich dann ergeben, wenn Rechnungslegungsvorschriften aus anderen Rechnungslegungssystemen (in diesem Fall IFRS-Normbestandteile) zum Teil in die Bestimmungen des des deutschen Handelsrechts übernommen werden. Die Autoren gehen im konkreten Fall der Frage nach, ob die Verknüpfung des Konzernlageberichts nach dHGB mit dem Konzernabschluss nach IFRS Überschneidungen im Rahmen der Lageberichterstattung bedingen kann. Die sich dabei zwischen den beiden Berichterstattungsinstrumenten potentiell ergebenden Redundanzen werden unter Zuhilfenahme einer empirischen Studie über im HDAX notierte Konzerne erörtert.

