Zusammenfassung: Die Autoren veranschaulichen, welche Konsequenzen das Inkrafttreten des IFRS 3 und der darin normierten Erwerbsmethode für die bilanzrechtliche Berücksichtigung von Unternehmenszusammenschlüssen hat. Hauptaugenmerk der Betrachtungen liegt dabei auf einer Erläuterung der Auswirkungen der geänderten Regelungen zur Kaufpreisallokation bzw bezüglich der gebotenen Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten bei der Kaufpreisallokation für die Begründung des negativen Unterschiedsbetrags nach IFRS 3.

