§ 86 UrhG; § 87 Abs 1 UrhG; § 3 Abs 2 UrhG; § 31 KartG
Ausgehend von einem fiktiven Fall im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten untersucht der Autor die Frage, nach welchen Kriterien der Verkehrswert bzw. der gemeine Wert oder Markenwert zu bemessen ist. Neben der rechtlichen Frage eines angemessenen Entgelts zeigt er dabei die unterschiedlichen Ansätze auf, die bei der Berechnung hierbei herangezogen werden können.

