Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsaufträge und die Arbeitsplätze von sechs bis zehn Maschinenarbeitern zuzuteilen hatte, er zu entscheiden hatte, ob ihm neu unterstellte Maschinenarbeiter von ihm oder extern eingeschult werden und er die Prioritäten bei der Fertigung umzusetzen, die Arbeitseinteilung und die Materialbestellung sowie die Qualitätskontrolle vorzunehmen und auch zu entscheiden hatte, ob bei Produktionsproblemen eine Sperre der Produktion erfolgt, so steht ihm ein Vorarbeiterzuschlag gemäß Kollektivvertrag (KV) Metallindustrie zu, weil die Maschinenarbeiter als ihm "unterstellt" anzusehen sind.