Eine Eintragung in den Behindertenpass betreffend die Unmöglichkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist im Zusammenhang mit der Feststellung von Invalidität nach § 255 ASVG nicht bindend.
Eine Eintragung in den Behindertenpass betreffend die Unmöglichkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist im Zusammenhang mit der Feststellung von Invalidität nach § 255 ASVG nicht bindend.