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Schutz der ArbeitnehmerInnen bei Insolvenz des Arbeitgebers – Zusatzvorsorgeeinrichtung

EuroparechtEntscheidungeninfas 2014, 5infas 2014, 39 Heft 2 v. 1.3.2014

Die Insolvenz-RL findet auf die Ansprüche ehemaliger Arbeitnehmer auf Leistungen bei Alter einer von ihrem Arbeitgeber eingerichteten betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung Anwendung.

Gesetzliche Pensionsleistungen sind bei der Feststellung, ob ein Mitgliedstaat die in Art 8 der RL vorgesehene Verpflichtung erfüllt hat, nicht zu berücksichtigen.

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