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Dienstverhältnis als LKW-FAHRER in Österreich

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 51infas 2013, 240 Heft 6 v. 1.11.2013

Dienstgeber ist der, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Beim Begriff des Betriebes kann auf § 34 Abs 1 ArbVG zurückgegriffen werden.

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