Dienstgeber ist der, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Beim Begriff des Betriebes kann auf § 34 Abs 1 ArbVG zurückgegriffen werden.
Dienstgeber ist der, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Beim Begriff des Betriebes kann auf § 34 Abs 1 ArbVG zurückgegriffen werden.