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Entlassung - erhebliche Ehrverletzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 80infas 2013, 224 Heft 6 v. 1.11.2013

Die Entlassung einer Arbeitnehmerin ist gerechtfertigt, wenn sie im Zuge eines Kündigungsanfechtungsverfahrens über den ebenfalls anwesenden Vorstandsvorsitzenden der AG sagte, "er lügt, wenn er den Mund aufmacht".

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