Die Entlassung einer Arbeitnehmerin ist gerechtfertigt, wenn sie im Zuge eines Kündigungsanfechtungsverfahrens über den ebenfalls anwesenden Vorstandsvorsitzenden der AG sagte, "er lügt, wenn er den Mund aufmacht".
Die Entlassung einer Arbeitnehmerin ist gerechtfertigt, wenn sie im Zuge eines Kündigungsanfechtungsverfahrens über den ebenfalls anwesenden Vorstandsvorsitzenden der AG sagte, "er lügt, wenn er den Mund aufmacht".