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Versicherungspflicht als neue Selbstständige

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 48infas 2013, 204 Heft 5 v. 1.9.2013

Voraussetzung für die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG ist, dass im zu beurteilenden Zeitraum eine betriebliche Tätigkeit (noch) vorliegt.

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