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Irrtum bei der Witwenpensionsberechnung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 46infas 2013, 203 Heft 5 v. 1.9.2013

An einen rechtskräftigen, wenngleich fehlerhaften (gesetzwidrigen) Bescheid der Verwaltungsbehörde sind die Gerichte gebunden.

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