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Rechtzeitigkeit einer Berufung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 12infas 2013, 79 Heft 2 v. 1.2.2013

Wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass im Bereich der Bundesrechenzentrum GmbH auftretende technische Probleme dazu führten, dass die Klagevertreterin nur verzögert auf die übermittelten Daten zugreifen konnte, ist im Zweifel von der späteren Zustellung auszugehen.

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