Auch ein spezielles Blutdruckmessgerät für ein Kleinkind zur genauen Dosierung der Medikation stellt einen Heilbehelf und kein Heilmittel dar.
Der 2009 geborene Sohn der Klägerin leidet an einer angeborenen Nierenerkrankung, die eine laufende Überwachung und Messung des Blutdrucks erfordert, um die Verabreichung von Medikamenten dosieren zu können.