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Dienstverhältnis als Techniker für Ton- und Videoanlagen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 42infas 2012, 229 Heft 6 v. 1.11.2012

Allein der Umstand, dass in einem Unternehmen mehrere Beschäftigte mit ähnlichen Aufgaben betraut sind und dafür verschieden entlohnt werden, spricht noch nicht dafür, dass die höher entlohnten Beschäftigten in keinem persönlich abhängigen Dienstverhältnis stehen.

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