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Berufsschutz Nach Dem Budgetbegleitgesetz 2011

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 38infas 2012, 196 Heft 5 v. 1.9.2012

Die sog "Hälfteregelung" des § 255 Abs 2 ASVG ist nicht anzuwenden, wenn seit dem Eintritt ins Berufsleben mehr als 15 Beobachtungsjahre vorliegen.

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