Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen (hier: der dem Arbeitnehmer gebührende Abfertigungsanspruch nach § 23 AngG) stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen.
Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen (hier: der dem Arbeitnehmer gebührende Abfertigungsanspruch nach § 23 AngG) stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen.