Ist eine befristet gewährte Invaliditätspension infolge Aufgabe der bisherigen Tätigkeit angefallen, hat eine neuerliche Überprüfung dieser Leistungsanfallsvoraussetzung bei einem Weitergewährungsantrag zu unterbleiben.
Ist eine befristet gewährte Invaliditätspension infolge Aufgabe der bisherigen Tätigkeit angefallen, hat eine neuerliche Überprüfung dieser Leistungsanfallsvoraussetzung bei einem Weitergewährungsantrag zu unterbleiben.