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Dissoziative Störung als folge eines Arbeitsunfalls

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 16infas 2012, 121 Heft 3 v. 1.5.2012

Eine dissoziative Störung muss von Fällen der Aggravation und Simulation klar unterschieden werden. Eindeutige Feststellungen und ein strenger Beweismaßstab sind erforderlich.

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