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Kosten der Beförderung ins Tal

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 5infas 2012, 79 Heft 2 v. 1.3.2012

Der Leistungsausschluss des § 131 Abs 4 ASVG besteht nur bei ("Freizeit"-)Unfällen (in Ausübung von Sport und Touristik), nicht aber bei den in § 131 Abs 3 ASVG genannten plötzlichen Erkrankungen und ähnlichen Ereignissen.

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