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Erstattung von Transportkosten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S S 2infas 2012, 47 Heft 1 v. 1.1.2012

Ausreichende Feststellungen zur Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit in der Anstalt sind erforderlich.

Die Versicherte wurde auf Veranlassung einer Amtsärztin wegen "gereizter Manie" gemäß § 8 UbG (Unterbringungsgesetz) in eine Landesnervenklinik eingewiesen. Strittig war die Übernahme der Kostenerstattung der Transportkosten durch den Krankenversicherungsträger.

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