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Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe - Erschwerniszulage

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 21infas 2012, 39 Heft 1 v. 1.1.2012

Ist gemäß dem anzuwendenden Kollektivvertrag (KV) für das Güterbeförderungsgewerbe (Arb) das "Zutragen und Verladen oder Abtragen und Entladen" von näher bezeichneten Gütern Voraussetzung der Erschwerniszulage, so reicht bloßes "Be- und Entladen" nicht aus. Den KV-Parteien kann nicht unterstellt werden, überflüssige Begriffe verwendet zu haben. Dabei handelt es sich um einen selbstverständlichen Auslegungsgrundsatz.

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