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Insolvenz-Entgelt - Rückforderungsanspruch der Arbeitnehmerin

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 13infas 2012, 30 Heft 1 v. 1.1.2012

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers ist IESG-rechtlich nicht gesichert. Das gleiche gilt für die Rückforderung der darauf erbrachten Leistungen.

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