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Gewinnbeteiligung - Einbeziehung in Abfertigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 9infas 2012, 24 Heft 1 v. 1.1.2012

In die Berechnung der Abfertigung miteinzubeziehen sind Gewinnbeteiligungen, die für das letzte Jahr gebühren. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob sie in diesem Zeitraum ausbezahlt wurden.

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