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Schmerzengeld wegen Mobbings

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 7infas 2012, 20 Heft 1 v. 1.1.2012

Für die durch Mobbing hervorgerufenen psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert steht ein Schadenersatzanspruch wegen Körperverletzung iSd § 1325 ABGB zu, der sich anders als bei den im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) normierten immateriellen Schäden an den konkreten tatsächlichen Auswirkungen orientiert.

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