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Anscheinsvollmacht - Vermittler im Baugewerbe

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 5infas 2012, 17 Heft 1 v. 1.1.2012

Anscheinsvollmacht darf nur dann angenommen werden, wenn aus dem Verhalten des Vertretenen der Schluss abgeleitet werden kann, er habe dem Handelnden Vollmacht erteilt.

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