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Anspruch Aus Gutschein - Entgeltbegriff, Verjährung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 72infas 2011, 230 Heft 6 v. 1.12.2011

Vom - weit auszulegenden - arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff ist nach dem üblichen Sprachgebrauch jede Leistung umfasst, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern nur auf die tatsächliche Funktion der Leistung an. Auch alle Arten von Naturalleistungen oder Sachzuwendungen sind dem Entgelt zuzurechnen. Vor diesem Hintergrund ist die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die dem Arbeitnehmer für seine Fassadengestaltung versprochenen Arbeits- und Materialleistungen Entgelt darstellen, jedenfalls vertretbar.

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