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Erschwerniszuschlag bei schwerst Behinderten Kindern und Jugendlichen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 39infas 2011, 215 Heft 5 v. 1.9.2011

Die Bestimmung im OöPGG, wonach für den Erschwerniszuschlag das Vorliegen (nur) einer schweren Funktionseinschränkung ausreichen kann, ist streng auszulegen.

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