Einkünfte, die aus der Ausübung von Aktienbezugsrechten (stock options) resultieren, welche im Zusam-
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menhang mit einem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber eingeräumt wurden, sind nicht in die Bemessung des Wochengeldes gemäß § 162 Abs 3 ASVG einzubeziehen.