vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umverteilung von Trinkgeld - Zulässigkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 54infas 2011, 186 Heft 5 v. 1.9.2011

Kommt keine besondere lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung, dann ist nahezu jede Entgeltvereinbarung gültig. Die Grenze bildet die Sittenwidrigkeit

Seite 186


zufolge Lohnwuchers gemäß § 879 ABGB. Die Vereinbarung, dass Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar Trinkgelder beziehen, an den Trinkgeldern jener Arbeitnehmer teilhaben, die regelmäßig Trinkgelder beziehen, entspricht dem Grundgedanken der in § 27 Abs 3 und 4 Glücksspielgesetz vorgesehenen Aufteilung der "Cagnotte" und ist zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!