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Gleichbehandlung - Beweislast

EuroparechtEntscheidungeninfas 2011, E 8infas 2011, 167 Heft 5 v. 1.9.2011

Ein Berufsausbildungswerber hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen der Mitbewerber bzw Information bzgl deren Qualifikationen, um allenfalls eine Diskriminierung beim Zugang zu dieser Berufsausbildung darlegen zu können.

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