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Geltungsbereich der Härtefallregelung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 30infas 2011, 163 Heft 4 v. 1.7.2011

Änderungen des Gesundheitszustands oder eine Gesetzesänderung vor dem Schluss der Verhandlung

Seite 163


erster Instanz, sofern sie für den erhobenen Anspruch von Bedeutung sind, lösen einen neuen Stichtag aus.

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