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Schwerversehrtenrente

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 27infas 2011, 162 Heft 4 v. 1.7.2011

Die Gewährung einer Zusatzrente für Schwerversehrte setzt einen weiterhin bestehenden Anspruch auf eine Versehrenrente von mindestens 50 vH (aus einem oder mehreren Versicherungsfällen) voraus.

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