Die Gewährung einer Zusatzrente für Schwerversehrte setzt einen weiterhin bestehenden Anspruch auf eine Versehrenrente von mindestens 50 vH (aus einem oder mehreren Versicherungsfällen) voraus.
Die Gewährung einer Zusatzrente für Schwerversehrte setzt einen weiterhin bestehenden Anspruch auf eine Versehrenrente von mindestens 50 vH (aus einem oder mehreren Versicherungsfällen) voraus.