Änderungen der Zugangskriterien
Für Neuanträge oder Erhöhungsanträge ab dem 1. 1. 2011 sind für die Stufe 1 künftig mehr als 60 Stunden Pflegebedarf (statt bisher 50 Stunden) und für die Stufe 2 mehr als 85 Stunden (statt bisher 75 Stunden) erforderlich.
Erhöhung der Stufe 6