Im Sozialversicherungsrecht sind Stichtagsregelungen in Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten unvermeidlich, mögen sie auch im Einzelfall Härten mit sich bringen.
Im Sozialversicherungsrecht sind Stichtagsregelungen in Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten unvermeidlich, mögen sie auch im Einzelfall Härten mit sich bringen.