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Kein Unfallversicherungsschutz am Rückweg von Einer Ams-Beratung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 41infas 2010, 163 Heft 5 v. 1.9.2010

Der Weg zum AMS und zurück steht nicht unter Versicherungsschutz, wenn er (nur) im eigenen Interesse der Versicherten zum Zweck einer fachkundigen Rechtsberatung erfolgt ist.

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